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Anforderungen an den Raum
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- Der Parkettuntergrund soll den Baubestimmungen und der Norme des Amtbaus
entsprechen.
- Zulässige Unebenheit des Untergrundes nicht mehr als 2 mm auf 2 m.
- Das Spannschloss soll die Festigkeit, die nicht Schichtungen oder Abtrennung von den niederliegenden Untergrundschichten zulässt, haben.
- Das Spannschloss soll eben, fest, trocken und sauber sein.
- Bei dem Verlegen der Parkettböden auf dem "schwarzen" Holzboden werden zu seiner Qualität bestimmten Forderungen vorgelegt, die die Beschränkung der Entfernung zwischen den Unterlagen, die Forderungen an die Dicke und Feuchtigkeit des Holzbelages und an seiner Horizontalität einschließen.
- Die Prozedur des Parkettverlegens ist, in der Regel, Endprozedur bei der Ausstattung. Sie wird nach der Tapeteverklebung begonnen. Bis zum Anfang der Arbeiten sollen auf dem Objekt alle "feuchten" Arbeiten erledigt sein. Die Räume sollen vom Müll und Fremdsachen gereinigt werden.
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Das folgende Temperatur- Feuchtigkeitsregime soll in dem Raum beachtet werden:
- Die Lufttemperatur 20-24 ºÑ
- Die relative Luftfeuchtigkeit 45-60 %
- Die absolute Feuchtigkeit des Bodens und der Wände soll nicht 4 % übertreten.
- Im Zuge des Parkettverlegens, -schleifens und -versiegelung sind andere Arbeiten in diesem Raum nicht zulässig. Im Verfolg der Parkettversiegelung sind die Arbeiten, die mit der Staubabscheidung in den nebenliegenden Räumen verbunden sind, unzulässig. Während der Arbeiten ist unzulässig, die Fenster zu öffnen und die Steuersysteme der Mikroklima zu verwenden, um die Zugwinde zu verhindern
- Der Raum soll von den elektrischen Steckdosen und Stromzuflüssen, die die Spannung 220Wt 25À versorgen, ausgestattet sein.
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